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Was wir behandeln

Das grundlegende natürliche Heilmittel in Bad Hodonín ist eine Sole aus Jodbromwasser, das zu den heilkräftigsten in Europa zählt. Das Jodbromwasser besitzt einen hohen Gehalt an Jodsalzen mit geringer Mineralisierung.

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In Bad Hodonín werden insbesondere behandelt:

  • Funktionsstörungen von Gelenken nach Entzündungen
  • Schmerzhafte Zustände und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule
  • Schmerzhafte vertebrogene Syndrome mit vorübergehenden Funktionsstörungen
  • Zustände nach Unfällen und Operationen
  • Zustände nach Gelenkprothesen
  • Arthrosen
  • Erscheinungen an Muskeln und Sehnen nach entzündlichen Erkrankungen, toxischen oder traumatischen Schädigungen mit wiederholten Funktionsstörungen
  • Bechterew-Krankheit
  • Arterienerkrankungen der GliedmaĆ    šÄšÄšÄšÄšÄšÅŸen atherosklerotischen, entzündlichen oder anderen Ursprungs mit nachfolgender unzureichender Durchblutung, Überdruckkrankheiten I. und II. Grads
  • Funktionsstörungen der Gelenke nach Entzündungen

Chemische Analyse (pH-Wert = 7,28)

Chemische Analyse des Wassers (Auszug)
Anionenmg/lmmol/-1ekv/%
Chloride 7550.00 212.98 93.56
Sulfate 28.40 0.59 0.26
Fluoride 1.20 0.06 0.03
Jodide 47.0 - 56.0

Liste der behandelten Krankheiten

Anmerkung:  T - teilweise bezahlte Kurbetreuung     K - komplexe Kurbetreuung
Indik.
Nr.
INDIKATIONENDauer
der Kur
Typ der KurKommentar
II / 7 Bluthochdruck I. - III. Grades nach der WHO. Juveniler Bluthochdruck 28 T
Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden bei HCH III. Stad. einer komplizierten ICHS, CMP, Beinkrampfaderveröd. II.b Stad. oder vaskul. Nephrosklerose auf Empfehlung des Internisten oder Kardiologen.
II / 8 Erkrankungen der GliedmaĆ    šÄšÄšÄšÄšÄšÅŸen auf  atherosklerotischer oder entzündlicher Grundlage im Stadium I. bis II. b 28 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Internisten bei Stadium II.b
II / 9 Zustände nach Thrombosen und Thrombophlebitus mit andauernden Folgen, frühestens 3 Monate nach Abklingen des akuten Stadiums, Zustände nach Varixoperationen, chronisch lymphatisch 28 P
VI / 3 Wurzelsyndrome vertebrogenen Ursprung 21 T,K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Neurologen oder Rehabilitationsarztes direkt nach einer Behandlung in der neurologischen Betten-abteilung, oder bei Fällen ohne Besserungs-anzeichen nach 6 Wochen ambulanter Behandlung, wobei eine Indikation zum neurochirurg. Eingriff ausgeschlossen wurde.
VII / 1 Rheumatoidarthritis Gr. I. - IV. (einschl. juventile Arthritis) 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Rheumatologen ab II. Gr. der Krankheit mit Funktionsschaden Kl. "b".
VII / 2 Einsteifende Spondylitis (Bechterew-Krankheit) 28 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Rheumatologen ab II. Gr. der Krankheit mit Funktionsschaden Kl. "b"., die systematisch auf der Rheumatologie- oder Rehabilitations-Abteilung behandelt wurde
VII / 3 Sonstige seronegative Spondylarthritiden (psoriatische Arthritis, Reitersyndrom, enteropathische Arthritiden) und reaktive (parainfektiöse) und sekundäre Arthritiden 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Rheumatologen:

- bei Schädigung der Wirbelsäule II und höheren Stadiums nach der Klassifikation für die einsteifende Spondylitis

- bei chronischer Arthritis peripherer Gelenkeab II. Stad. nach der Klassifikation für die Rheumatoidarthritis.

VII / 8 Schmerzhafte Syndrome von Sehnen, Bändern, Bursae, Unterhautgewebe, Fett und Knochenmuskeln, einschl. Leiden durch Arbeit mit vibrierenden Geräten sowie durch einseitige Überlastung, anderer als Gelenk-rheumatismus, allgemeiner und örtlicher 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden nach § 33 Abs. 7 des Gesetzs.
VII / 9 Hüftarthrose in systematischer Behandlung 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Rheumatologen, Orthopäden oder Rehabilitationsarztes ab III. Krankheitsstadium mit Funktionsschaden  Klasse "b", völlig ausnahmsweise ab II. Stadium in Fällen schneller Progression und häufiger schmerzhafter Dekompensationen. Bei Dickleibigen ist eine Wiederholung der Behandlung nach erwiesener Gewichtssenkung möglich.
VII / 10 Gonarthrose in systematischer Behandlung 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Rheumatologen, Orthopäden oder Rehabilitationsarztes ab III. Krankheitsstadium, völlig ausnahmsweise ab II. Stadium in Fällen schneller Progression oder wiederholter entzündlicher Irritation. Bei Dickleibigen ist eine Wiederholung der Behandlung nach erwiesener Gewichtssenkung möglich.
VII / 11 Arthrosen mit sonstiger Lokalisierung (einschl. Heberden-Polyarthrose der Hand- und Beingelenke) 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann ausnahmsweise gewährt werden auf Empfehlung des Rheumatologen, Orthopäden oder Rehabilitationsarztes bei Sattelgelenk-arthrose, Heberden-Nadasiten, Schultergelenk-arthrose oder bei generalisierter Polyarthrose in Fällen, wo die Krankheit wiederholte oder langfristige Arbeitsunfähigkeit verursacht.
VII / 12 Vertebrogenes Schmerzsyndrom funktionellen oder degenerativen Ursprungs, systematisch behandelt 21 T, K Eine komplexe Kurbetreuung kann ausnahmsweise gewährt werden auf Empfehlung des Rehabilitationsarztes, nur bei funktioneller Ätiologie der Beschwerden, falls es sich um die Anerziehung von Behandlungs- und Lebensweise-MaĆ    šÄšÄšÄšÄšÄšÅŸnahmen mit dem Ziel handelt, eine Verringerung der Arbeitsfähigkeit zu verhindern. Mit einer Wiederholung der komplexen Kurbetreuung wird nicht gerechnet.
VII / 14 Zustände nach Unfällen des Bewegungsapparates und nach orthopäd. Operationen einschl. Zuständen nach Bandscheiben-operationen und Wirbelkanal-stenosen 21 T, K

Eine komplexe Kurbetreuung kann gewährt werden auf Empfehlung des Orthopäden, Neurochirurgen, Neurologen oder des Rehabilitationsarztes, und zwar 1 Jahr nach schwerwiegenden Unfällen und Operationen mit erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit oder des Bewegungsstereotyps.

VII / 15 Zustände nach orthopädischen Operationen mit Einsatz von Gelenkprothesen 21 T, K

Kontraindikationen

Allgemein gültige, für eine Heilkur ungeeignete Zustände

  • Infektionserkrankungen und fiebrige Krankheiten
  • Herz- oder Lungeninsuffizienz
  • Schwerwiegende Erkrankungen der Leber oder Nieren mit deren sich verschlechternder Funktion
  • Schwankende Zuckerkrankheit
  • Schwankende Hypertension (Bluthochdruck - unterer Wert liegt über 120 torr)
  • Geschwulsterkrankungen - auch wenn die Behandlung der Geschwulsterkrankung bereits beendet ist, empfiehlt es sich, die Zustimmung des Onkologen einzuholen
  • Epilepsie - sofern in den letzten zwei Jahren ein Anfall auftrat
  • Blutende Zustände jeden Ursprungs
  • Entzündungen tiefer und an der Oberfläche liegender Venen bis 3 Monate nach Abklingen der Anzeichen
  • Nicht verheilende Hautwunden und Geschwüre jeden Ursprungs
  • Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Schwerwiegende geistige Störungen
  • Abhängigkeit von Alkohol und anderen Suchtstoffen
  • Schwangerschaft
  • Längere Zeit andauernde oder sich wiederholende Beschwerden unklaren Ursprungs - es sollte zunächst die Ursache der Beschwerden geklärt werden

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